PRESSEMITTEILUNG

Islamische Gemeinschaft: Lagebericht über Rassismus in Deutschland müssen Maßnahmen folgen

„Der Rassismus-Lagebericht fasst das Problem gut zusammen und spricht viele Probleme an. Bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung ihren eigenen Bericht ernst nimmt und Maßnahmen zur Lösung der Probleme einleitet“, erklärt Ali Mete, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG). Anlass ist die Vorstellung des Lageberichts „Rassismus in Deutschland“ der Antirassismus-Beauftragten Reem Alabali-Radovan am Mittwoch, 11. Januar 2023. Ali Mete weiter:

„Der Lagebericht der Bundesregierung zu Rassismus in Deutschland hätte nicht deutlicher auf das Problem hinweisen können: Musliminnen und Muslime gehören zu den am meisten abgelehnten Minderheiten in Deutschland. Besonders oft werden Musliminnen auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert, wenn sie ein Kopftuch tragen. Sie müssen sich viereinhalbmal so oft bewerben wie gleich qualifizierte Frauen mit typisch deutschem Namen und ohne Kopftuch. Bei höherqualifizierten Stellen mussten sie sich sogar achtmal so oft bewerben.

Ein riesiges Problem sind auch gewalttätige Übergriffe auf Musliminnen und Muslime sowie ihre Einrichtungen. Dem Bericht zufolge wurden im Jahr 2021 mehr als 730 islamfeindliche Straftaten erfasst, zudem 54 Angriffe auf muslimische Einrichtungen und Repräsentanten. Neben zahlreichen weiteren Problemfeldern wie Racial Profiling weist der Bericht zu Recht auch auf die mangelhafte Forschungslage hin.

Damit verbunden ist die Hoffnung, dass die Bundesregierung ihren eigenen Bericht ernst nimmt und Maßnahmen einleitet, um diese Missstände zu beheben. Sie könnte beispielsweise mit gutem Beispiel vorangehen und die Diskriminierung von Musliminnen mit Kopftuch im Staatsdienst beenden. Sie könnte auch dafür sorgen, dass antimuslimisch motivierte Straftaten stärker verfolgt und Täter zur Rechenschaft gezogen werden, damit die Abschreckungswirkung des Strafrechts besser zur Geltung kommt. Denn nach wie vor ist die Aufklärungsquote erschreckend niedrig. Oder die Bundesregierung könnte die Rechtsgrundlage für Racial Profiling aus dem Bundespolizeigesetz streichen.

Gedankt sei aber schon mal der Antirassismus-Beauftragten der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan, für die Vorlage dieses wichtigen Berichts. Noch besser wäre es gewesen, wenn in dem Bericht nicht lediglich bekannte Studien- und Umfrageergebnisse zusammengefasst, sondern neue Erkenntnisse zutage gefördert worden wären.“